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Teilnahmebedingungen für das Foodji Empfehlungsprogramm

„Foodji sharing is caring“


Das Empfehlungsprogramm wird von der Foodji GmbH, Auenstr. 5, 80469 München (nachfolgend „Foodji“) organisiert und bietet Foodji Kunden die Möglichkeit, sich Belohnungen zu verdienen, wenn der Foodji Kunde erfolgreich einen neuen Firmen-Kunden vermittelt.

Besondere Teilnahmebedingungen
Für die Teilnahme an der Aktion gelten ausschließlich die nachstehenden Teilnahmebedingungen, welchen der Kunde durch die Teilnahme am Empfehlungsprogramm automatisch zustimmt.

  1. Teilnahme 
    Um an der Aktion teilzunehmen, müssen Sie Foodji an Freunde oder Business-Kollegen (nachfolgend „Kontakt“) weiterempfehlen. Hierfür können sie im Formular Ihre eigenen Kontaktdaten, sowie die der Person, an die Sie Foodji weiterempfehlen möchten eintragen . Ein Foodji Mitarbeiter wird Ihren Kontakt daraufhin kontaktieren und über die Foodji Produkte informieren. Sie dürfen die Kontaktdaten nur angeben, wenn die betreffende Person mit der Weitergabe ihrer Daten an Foodji und einer einmaligen Kontaktaufnahme einverstanden ist.
  2. Empfehlungsbonus
    Eine Empfehlung gilt als erfolgreich, wenn der von Ihnen empfohlene Firmenkunde nachweislich über Ihren angegebenen Kontakt zustande gekommen ist und innerhalb des Aktionszeitraums einen Vertrag über eine Testphase mit Foodji abgeschlossen hat. 

    Ein Vertragsabschluss im Sinne dieser Teilnahmebedingungen liegt jedoch erst dann vor, wenn der empfohlene Firmenkunde einen schriftlichen Vertrag mit Foodji abgeschlossen hat und der Foodji-Standort tatsächlich gestartet ist („Go-Live“). Der Anspruch auf Auszahlung des Bonus entsteht somit erst mit dem tatsächlichen Start der Foodji-Nutzung beim empfohlenen Firmenkunden. Sollte der empfohlene Firmenkunde vor dem Go-Live vom Vertrag zurücktreten oder der Go-Live nicht innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsunterzeichnung erfolgen, entfällt der Anspruch auf den Bonus. Der Eintritt des Go-Live wird von Foodji dokumentiert. 
    Foodji zahlt für jede erfolgreiche Empfehlung eines neuen Firmenkunden einen Bonus in Höhe von 1.000 €. Der Bonus wird als Marketingzuwendung vergeben und stellt keine Gegenleistung für eine Vermittlungsleistung im Sinne des § 1 Abs. 1 UStG dar. Die Teilnahme erfolgt freiwillig; es besteht keine Verpflichtung, Foodji aktiv zu bewerben oder Kunden zu vermitteln. 
    Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen, sobald der empfohlene Firmenkunde mit Foodji live gegangen ist. Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage einer von Foodji erstellten Quittung über den Bonusbetrag. Diese Quittung dient ausschließlich Dokumentationszwecken und ersetzt keine Rechnung oder Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinn. Die Auszahlung erfolgt ohne Ausweis von Umsatzsteuer und wird als Marketingbonus behandelt. Foodji behandelt den Bonus als Marketingaufwand. Empfängerinnen und Empfänger sind selbst dafür verantwortlich, die Bonuszahlung entsprechend ihren steuerlichen Pflichten – z. B. im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuer – zu erfassen. Foodji führt keine Abgaben oder Meldungen an Finanzbehörden durch. 
    Der Empfehlungsbonus wird nur einmal pro empfohlenem Firmenkunden gewährt, unabhängig von der Anzahl der installierten Foodjis oder Standorte.
  3. Kampagnenzeitraum 
    Die Empfehlungsmarketing Kampagne " Foodji Sharing is caring" läuft vom 01.11.2025 bis auf Widerruf. Empfehlungen, die außerhalb dieses Zeitraums eingehen, sind von der Aktion ausgeschlossen. Empfehlungen, die während der Kampagnenzeitraums eingegangen sind, aber mit denen nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Kontaktaufnahme ein Vertrag abgeschlossen wurde, verfallen ebenfalls.
  4. Benachrichtigung 
    Sie werden nach erfolgreicher Unterzeichnung des Vertrags über die von Ihnen im Empfehlungs-Formular angegebene E-Mail Adresse kontaktiert. Im Rahmen der Kontaktaufnahme werden Sie um Ihre Bankverbindung für die Auszahlung der Empfehlungsprämie gebeten
  5. Ausschluss von Mehrfachempfehlungen
    Ein Kontakt kann nur einem Kunden bzw., einer Empfehlung zugeordnet werden. Die erste Empfehlung ist maßgeblich, d.h. es erhält nur derjenige Empfehler eine Belohnung, der sich über unser Empfehlungs-Formular angemeldet hat. Falls der Kontakt über andere Wege zustande kommt und hierfür nicht das Empfehlungs-Formular verwendet wurde, kann keine Zuordnung zum Kunden erfolgen. Entsprechend ist der Erhalt des Bonus ausgeschlossen. Mehrfachempfehlungen derselben Person werden nur einmalig berücksichtigt. Wiederholte Empfehlungen desselben Kontakts führen nicht zu weiteren Gutschriften.

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme erklären sich alle Teilnehmer mit diesen Bedingungen und allen damit verbundenen Teilnahmevoraussetzungen einverstanden:

  1. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, über einen Foodji-Account verfügen und der Arbeitgeber des Kunden bereits Foodji Kunde ist („Kunde“).
  2. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Foodji GmbH sowie deren Angehörige, sowie sämtliche sonstige an der Ausführung der Aktion Beteiligte.
  3. Die Teilnahme über automatisierte Anmeldeverfahren (z.B. Gewinnspielservice-Dienstleister o.ä.) ist ausgeschlossen. Eine Verletzung der Teilnahmebedingungen, die Beeinflussung der Chancengleichheit z.B. in Form einer technischen Manipulation oder ein vergleichbar schwerer Verstoß kann nach Ermessen von Foodji zum – auch nachträglichen – Ausschluss von der Teilnahme oder zur Änderung der Teilnahmebedingungen führen. -Die Teilnahme an der Aktion ist kostenlos.
  4. Foodji steht es frei, einen Vertrag über eine Testphase ohne Angabe von Gründen nicht abzuschließen oder den Kontakt mit dem Firmen-Kunden abzubrechen. 
  5. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  6. Foodji behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern oder die Aktion vorzeitig zu beenden. Über Änderungen oder Beendigungen wird Foodji rechtzeitig informieren.


Zusicherung und Veröffentlichung
Empfehlungen dürfen nur zu persönlichen und nicht-kommerziellen Zwecken genutzt und nur an persönliche Kontakte („Kontakt“) gesendet werden, die mit dem Empfang der Nachricht einverstanden sind. Der Kunde versichert, dass sein Kontakt dem Zusenden des Empfehlungslinks zugestimmt hat. Der Empfehlungslink darf nicht dort veröffentlicht oder geteilt werden, wo kein angemessener Grund zur Annahme vorliegt, dass es sich bei den Empfängern um persönliche Kontakte handelt (wie zum Beispiel auf Coupon Websiten oder anderen öffentlichen Foren). Sollten Dritte Ansprüche gegen Foodji wegen der Verletzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Zusendung des Empfehlungslinks geltend machen, trägt der Kunde die volle Verantwortung über den entstandenen Schaden des Dritten.


Datenschutz - Einwilligungserklärung
Soweit im Rahmen des Empfehlungsprogramms personenbezogene Daten von Teilnehmern erfasst werden, werden diese von Foodji ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Empfehlungsprogramms erhoben, verarbeitet und genutzt und innerhalb von 30 Tagen im Abschluss des Gewinnspielzeitraums gelöscht, sofern wir die Daten nicht aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage speichern und verarbeiten dürfen. Die Kontaktdaten, welche der Kontakt über das Kontaktformular angegeben hat, speichern wir zum Zweck der Bearbeitung und Beantwortung der Anfrage. Der Teilnehmer sowie der Kontakt können ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Der Teilnehmer hat ein Recht auf Auskunft, Berichtigung sowie Löschung seiner Daten. Der Teilnehmer kann sich hierfür jederzeit an hello@foodji.com wenden. Empfohlene Kontakte werden von Foodji im Rahmen der ersten Kontaktaufnahme gemäß Art. 14 DSGVO darüber informiert, dass ihre Kontaktdaten von dem Empfehlenden übermittelt wurden und zu welchem Zweck sie verarbeitet werden. Im Übrigen gelten unsere Datenschutzbestimmungen.


Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, ist München.