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In einer Arbeitswelt, in der Benefits und Mitarbeiterzufriedenheit eine immer größere Rolle spielen, rückt der steuerfreie Essenszuschuss wieder stärker in den Fokus. Gerade angesichts steigender Lebenshaltungskosten und flexibler Arbeitsmodelle wie Homeoffice ist ein attraktives Verpflegungsangebot ein echter Mehrwert.
Seit 2025 gelten dabei neue Sachbezugswerte, die den steuerfreien Spielraum noch einmal deutlich erhöhen. In diesem Artikel erfährst du, wie Essenszuschüsse funktionieren, welche rechtlichen Grundlagen wichtig sind und wie Unternehmen und Mitarbeitende gleichermaßen davon profitieren können.
Inhalt:
- Was sind steuerfreie Essenszuschüsse überhaupt?
- Die neuen Sachbezugswerte 2025
- Wie genau funktioniert ein steuerfreier Essenszuschuss
- Praktische Umsetzungswege: Flexibel je nach Unternehmensstruktur
- Warum sich Essenszuschüsse für Unternehmen lohnen
- Fazit
Was sind steuerfreie Essenszuschüsse überhaupt?
Essenszuschüsse sind finanzielle Unterstützungen des Arbeitgebers für die tägliche Mahlzeit der Arbeitnehmer – in der Regel das Mittagessen.
Der große Vorteil: Bis zu einem gesetzlich festgelegten Betrag bleibt diese Leistung steuer- und sozialversicherungsfrei, was sie zu einer der effektivsten Möglichkeiten macht, Mitarbeitende zusätzlich zu vergüten.
Die rechtliche Grundlage bildet § 8 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG), ergänzt durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)1.Klar geregelt ist dabei: Der Essenszuschuss gilt als Sachbezug und darf nur unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben.
Einer der wichtigsten Punkte ist die Zusätzlichkeit: Der Zuschuss muss on top zum bestehenden Lohn gezahlt werden. Eine bloße Umwandlung von Gehalt in Essenszuschüsse ist nicht erlaubt2.
Durch die gesetzliche Förderung entstehen echte Win-Win-Situationen: Mitarbeitende profitieren von mehr Netto, und Arbeitgeber optimieren ihre Lohnnebenkosten.
Die neuen Sachbezugswerte 2025
Zum 1. Januar 2025 wurden die amtlichen Sachbezugswerte für Mahlzeiten erneut angepasst.
Hintergrund dieser regelmäßigen Anpassungen ist die allgemeine Entwicklung der Lebenshaltungskosten – insbesondere die steigenden Preise für Lebensmittel und Gastronomieangebote.
Damit die steuerliche Förderung realistisch bleibt und Mitarbeitende tatsächlich ein vollwertiges Mittagessen finanzieren können, wird der sogenannte amtliche Sachbezugswert jährlich überprüft und bei Bedarf erhöht.
Im Jahr 2025 gelten folgende Werte:
- Amtlicher Sachbezugswert für ein Mittag- oder Abendessen: 4,40 € pro Arbeitstag 3.
(Zum Vergleich: 2024 lag der Wert noch bei 4,13 €.)
Was bedeutet das konkret?
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden jetzt täglich bis zu 3,10 € für die Verpflegung zukommen lassen, solange diese einen Eigenanteil von 4,40€ zahlen – entweder durch direkte Essensangebote (wie in einer Kantine oder am smarten Essensautomaten) oder über Zuschüsse auf Einkäufe im Restaurant oder Supermarkt.
Solange die Bedingungen erfüllt sind, bleibt dieser Betrag vollständig steuer- und sozialabgabenfrei.
Ein praktisches Rechenbeispiel:
Der Mitarbeiter bezahlt 8,49 Euro für seine Mahlzeit. Mit seiner Eigenbeteiligung erreicht er den Sachbezugswert von 4,40 Euro, weshalb der variable Zuschuss von 4,09 Euro vom Arbeitgeber steuerfrei verbleibt.
Das Schöne dabei: Auch kleinere Betriebe oder Unternehmen ohne eigene Kantine können durch Automatenlösungen, Gutscheine oder digitale Essenszuschüsse einfach und flexibel profitieren.
Wie genau funktioniert ein steuerfreier Essenszuschuss?
Das Prinzip ist einfach: Der Arbeitgeber zahlt seinen Mitarbeitenden pro Arbeitstag einen Zuschuss für die Mahlzeit – entweder direkt durch vergünstigtes Essen (z.B. Kantine), über Gutscheine oder digital.
Wichtig ist, dass bestimmte Bedingungen eingehalten werden:
- Zusätzlichkeit: Der Zuschuss muss zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Gehalt gewährt werden2.
- Arbeitstägliche Gewährung: Der Zuschuss ist nur für tatsächliche Arbeitstage vorgesehen.
- Eigenanteil: Mitarbeitende müssen mindestens den amtlichen Sachbezugswert (4,40 €) selbst aufbringen.
- Zweckbindung: Der Zuschuss darf ausschließlich für Mahlzeiten verwendet werden5.
Praktische Umsetzungswege: Flexibel je nach Unternehmensstruktur
Unternehmen können den Essenszuschuss auf verschiedene Arten umsetzen – je nachdem, welche Strukturen vorhanden sind und wie flexibel sie agieren möchten:
- Kantinenlösung:
In Betrieben mit eigener Kantine wird der Zuschuss direkt beim Kauf verrechnet. Mitarbeitende zahlen mindestens den amtlichen Sachbezugswert selbst.
- Essensautomaten:
Wo keine Kantine vorhanden ist, bieten smarte Essensautomaten eine moderne Alternative.
Sie ermöglichen es, Mitarbeitenden frische Mahlzeiten rund um die Uhr anzubieten – der Kaufpreis kann einfach bezuschusst und im Rahmen des steuerfreien Essenszuschusses abgerechnet werden.
- Papiergutscheine und Kartenlösungen:
Restaurantschecks ermöglichen die Nutzung bei zahlreichen Partnern – vom Restaurant bis zum Supermarkt.
- Digitale Essenszuschüsse:
Apps machen die Abrechnung besonders flexibel: Mitarbeitende reichen ihre Belege digital ein und erhalten den steuerfreien Zuschuss mit der nächsten Gehaltsabrechnung.
Gerade im Homeoffice oder für Außendienstteams bieten digitale und flexible Modelle enorme Vorteile.
Warum sich Essenszuschüsse für Unternehmen lohnen
Essenszuschüsse bieten klare Vorteile – nicht nur für Mitarbeitende, sondern auch für Unternehmen:
Geringere Lohnnebenkosten im Vergleich zu Gehaltserhöhung
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Essenszuschüsse bieten Unternehmen eine einfache Möglichkeit, Mitarbeitende finanziell zu entlasten – ohne hohe Lohnnebenkosten.
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Im Vergleich zu klassischen Gehaltserhöhungen bleibt der Zuschuss im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben steuer- und sozialversicherungsfrei, was sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer besonders attraktiv ist.
Attraktivität als Arbeitgeber im Wettbewerb um Fachkräfte.
Motivation und Gesundheit durch einfache Zugänge zu guter Ernährung
Fazit
Mit den neuen steuerlichen Möglichkeiten sind Essenszuschüsse 2025 eine der attraktivsten Zusatzleistungen für Unternehmen jeder Größe.
Ob durch klassische Gutscheine, smarte Automaten oder digitale Apps – der Weg zu mehr Mitarbeiterzufriedenheit, Gesundheit und Netto-Plus ist heute einfacher denn je.
Wer jetzt auf moderne Verpflegung setzt, stärkt nicht nur die Bindung zum Team, sondern positioniert sich auch als moderner und attraktiver Arbeitgeber.
Quellen:
- § 8 EStG – Bewertung von Sachbezügen, Einkommensteuergesetz
- BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Sachbezügen, 2022
- Sozialversicherungsentgeltverordnung 2025 (SvEV)
- BMF-Schreiben vom 21.11.2024, Anpassung der Sachbezugswerte 2025
- Lohnsteuerrichtlinien (R 8.1 Abs. 7 Nr. 4)